Kaiserurkunde mit „Bezenhusa“ im Jahr 972

Ganz grob lässt sich die historische Entwicklung von Betzenhausen in vier Abschnitte einteilen: von der ersten Erwähnung 972 bis zum aktuellen Stand als Stadtteil von Freiburg (siehe Übersicht zur Geschichte).

Erste Erwähnung von Betzenhausen

Die nachweisliche Geschichte des Dorfes Betzenhausen beginnt im 10-ten Jahrhundert: damals war ein schwäbischer Graf Guntram offensichtlich im Besitz eines königlichen Kammergutes Riegel (als Lehen). Dazu gehörten einige Gemeinden im Kaiserstuhl, aber offensichtlich auch die Gemarkung von Betzenhausen. Doch der Graf geriet in Streit mit Kaiser Otto I. („Otto der Große“); am Ende wurde Graf Guntram wegen Hochverrats verurteilt und alle Ländereien wurden ihm entzogen. Kaiser Otto I. seinerseits verschenkte nun das Riegeler Kammergut an das Kloster Einsiedeln in der Schweiz, um das dortige kirchliche Leben der Mönche zu fördern. Soweit die Rahmenbedingungen für das erste Dokument, in dem Betzenhausen erwähnt ist.

Entscheidend für die Geschichte von Betzenhausens ist nun eine spätere Kaiserurkunde mit Datum vom 14. August 972, die noch heute existiert und in der auch „Bezenhusa“ erwähnt ist (siehe unten). In dieser Urkunde bestätigt der spätere Kaiser Otto II, dass der Hof zu Riegel (zusammen mit vierzehn weiteren Ortschaften des Breisgaues im Herzogtum Alemanien) dem heiligen Ort mit dem Namen „Einsiedeln“ und den Brüdern geschenkt worden ist, die daselbst in mönchischem Wandel leben oder in Zukunft aufgenommen werden, um durch Gottesdienst ein angemessenes Leben zu führen. Geschenkt mit allem, was immer dazu gehört, mit Hörigen beiderlei Geschlechtes, Häuser, bebautes und unbebautes Land, Wiesen, Weiden und allem sonstigen.

In der Liste der zugehörigen Ortschaften befindet sich neben „Bezenhusa“ und auch „Deninga“, das heutige Teningen und inzwischen Partnergemeinde von Betzenhausen. Diese Kaiserurkunde ist somit das erste noch erhaltene Dokument über das Bestehen von Betzenhausen.

In der Festschrift zu „1000 Jahre Betzenhausen“ im Jahr 1973 war auch diese Kaiserurkunde mit übersetztem Text enthalten: siehe Schenkungsurkunde Einsiedeln (PDF). Weiter unten der übersetzte Text der Urkunde.

Die Güter, die das Kloster Einsiedeln danach im Breisgau besaß, wurden vom königlichen Kammergut zu Riegel zusammengehalten und von dort auch verwaltet. Im Einkunftsverzeichnis von 1220 sind noch Abgaben von Betzenhausen verzeichnet. Das damalige Bauerndorf muss also mindestens 250 Jahre zum Kloster Einsiedeln gehört haben. Der Einsiedelnweg erinnert an diese Zeit.

Im Laufe des 12. und 13. Jahrhunderts zerfiel das Riegeler Kammergut; die zugehörigen Ortschaften wurden zerstückelt bzw. unter neue Herren aufgeteilt. So geht Betzenhausen (und auch der Nachbarort Lehen) zunächst für einige Jahrzehnte an die Grafen von Freiburg. Allerdings waren die Grafen im Jahr 1350 so überschuldet, dass sie Betzenhausen an die Freiburger Bürgerstochter Agnes Hellerin übergeben mussten. Es folgten in kurzen Abständen weitere Besitzer wie das Predigtkloster, Mehrerkloster, Ritter Hesso Snewlin, Haus Falkenstein sowie Ritter Martin Malterer. Nach der Einsiedeln-Herrschaft ist Betzenhausen also über etwa 150 Jahre als Kaufobjekt von Hand zu Hand gewandert: immer im Privatbesitz einzelner Herrenhäuser, denen die Bewohner von Betzenhausen abgabepflichtig waren.

Das Jahr 1381 markierte das Ende dieser Phase. Das Dorf gelangte zwar zu Beginn des Jahres noch für wenige Monate in die Hände von Franz Geben-Silgstein, Sohn des vormaligen Besitzers Johann Geben-Sigstein (ein Freiburger Patrieziergeschlecht). Dann kaufte die Stadt Freiburg das Dorf.


Die Kaiserurkunde von 972 des Klosters Maria Einsiedeln

Deutscher Text der Kaiserurkunde von 972 übernommen aus der Festschrift „1000 Jahre Betzenhausen“ aus dem Jahr 1973. Im Text der nachfolgenden Übersetzung sind einige Ortsangaben mit ihrem heutigen Namen ergänzt (jeweils in Klammern):

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit

Auszug aus der Kaiserurkunde von 972

Otto, der jüngere, der durch Zustimmung und göttliche Milde des älteren Otto Mitkaiser und Augustus. Da wir wissen, daß unsere Herrlichkeit und Hoheit, indem wir uns mit Eifer für die allgemeine Religion und die Aufrichtung von Kirchen zur Vermehrung des Gottesdienstes einsetzen, immer nach Gutem streben und es auch vor allen anderen nötig haben, wollen wir all unseren aufmerksamen Gläubigen kundtun, daß wir im Endverständnis mit unserem lieben Vater und Mitkaiser durch die Vollmacht des kaiserlichen Befehles die kirchlichen Güter bestätigen, die entweder von uns oder von irgendwelchen anderen Leuten in der Hoffnung auf ewigen Lohn dem heiligen Ort mit Namen Einsiedeln und den Brüdern, die daselbst in mönchischem Wandel und unter der Leitung regeltreuer Äbte leben oder in Zukunft aufgenommen werden, um durch Gottesdienst ein angemessenes Leben zu führen, geschenkt worden sind, zusammen mit den Ortschaften, die verschiedentlich dazugeschenkt worden sind und folgendermaßen heißen: den selbständigen Hof Riegel mit den Orten Endinga (Endingen), Uuenelinga, Chenzinga (Kenzingen), Deninga (Teningen), Purchheim (Burkheim), Baldinga (Bahlingen), Rotunila (Rotweil), Bezenhusa (Betzenhausen), Berga (Oberbergen), Bochesberg (Vogtsburg), Zarda (Zarten), Liela (Liel), Tuttesuelda (Tutschfelden), Rithilinga (Riedlingen) und Birinheim (Unterbirken bei Stegen), die im Herzogtum Alemannien im Breisgau gelegen sind; in der Grafschaft Zurihkeune (Zürich) die Orte Vuanouua, mit allem, was dazu gehört, das ist Pffinchooua. Vrinchoua und die Kirche in Meiolanum und alles übrige an Ländereien, was dazu gehört und dort und wo auch immer zu liegen scheint, zusammen mit dem Eigentum der Kirche, nämlich Uttinuuilare, Chaldebrunna, Steueia, Bachiu, Lindunouua, Ruttin, Mannindorf, Ezzilinga, Friginbach, Rahprechtsuulare, Sibeneihha, Vuagana, Suittes; Aschenza in der Grafschaft Thurgau mit den dazugehörigen Orten; in der Grafschaft Lizihkeuue Tyzindorf, Turinga, Riutin; in der Grafschaft Rhätien Quadravades, Meilis, Senouie, Ensline, Nezudra, Cise, Uuallis, Trusuinana, Campissa und dies alles selbstverständlich mit alles, was nur immer dazugehört, d. h. Hörige beiderlei Geschlechtes, Häuser, bebautes und unbebautes Land, Wälder, Wiesen, Weiden, Gewässer, arbeitende und stillgelegte Mühlen, Fischereien, Weingärten, Almen, vereinbarte Zinsen, angeforderte und noch einzutreibende Ausgaben und Einnahmen, Wälder und alles Sonstige.

So, wie es von unserem Vater und Mitkaiser oder von irgendjemand anders dieser Kirche der allerseiligsten Gottesmutter Maria und ihren Äbten zu eigenem Gebrauch geschenk worden ist, bestätigen wir es kraft unserer kaiserlichen Vollmacht in der Erwartung, daß, nachdem die Ungewißheit aller bezglich dieser Dinge restlos beseitigt ist, niemand, der mit der Durchführung irgendeiner gerichtlichen Gewalt beauftragt ist, sich anmaßt, die bereits aufgezählten Güter auf irgendeine Weise zu beeinträchtigen, mit Gewalt zu rauben, unnütz zu verschleudern, darauf das Gesinde in irgendeiner Angelegenheit zu zwingen oder ihren Familien nach innen oder außen bezüglich der Kopfsteuer irgendein Unrecht zu tun, noch sie zu unvorschriftsmäßigen Dienstleistungen zwingt oder ihnen das Ihre streitig macht, indem er es ihnen wegnimmt oder sie ungerechterweise darum erpreßt oder es denen, die auf immer Hörige der genannten Brüder sind, auf irgendeine Weise entzieht oder versperrt.

Und damit dieser unser vorliegender Befehl von allen Lebenden und nachkommenden Söhnen der heiligen Kirche Gottes jetzt und in Zukunft unumstößlich und dauerhaft geglaubt und bekräftigt werden, haben wir befohlen, diese Urkunde zu schreiben und, nachdem wir sie mit eigener Hand unterschrieben haben, mit unserem Siegelabdruck zu versehen.

Unterschrift des Herrn Otto, des großen und unbesiegten Kaisers und Augustus. Ich, Uuillisus, der Kanzler, habe stellvertretend für den Erzkaplan Rodbert unterschrieben.

Am 14. August im Jahre des Herrn 972 in der 15. Indiktion, im 12. Regierungsjahr des Herrn Otto Il., im 5. Jahr seines Kaisertums, gegeben im Kloster St. Gallen, diesseits der Alpen; im Segen des Herrn. Amen.


Der Text basiert teilweise auf der Festschrift zu „1000 Jahren Betzenhausen“ im Jahr 1973.

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