Die Brandensteinstraße
Ist man auf der Sundgauallee in Richtung Lehen unterwegs, zweigt gegenüber der Matthäuskirche die Brandensteinstraße ab. Sie ist eine Sackgasse und hat nur wenige Häuser, ihr Name ist jedoch umso bedeutender. Er erinnert an die Herren zu Brandenstein, im 17. und 18. Jahrhundert in Betzenhausen ansässig waren.
Sie wohnten im ehemaligen Beyer-Schlössle, einem der damaligen 2 Freihöfe, die es in Betzenhausen gab. Von beiden Freihöfen ist bis zum heutigen Tage fast nichts mehr erhalten. Einzig das Wappen des Beyer-Schlössles ist übriggeblieben. Es schmückt das Wohn- und Geschäftshaus Ecke Sundgauallee/Dietenbachstraße. Die meisten von Ihnen werden es schon an der Außenwand entlang der Dietenbachstraße entdeckt haben.
Erster Träger dieses Wappens war der Hofgutsbesitzer Franz Anton Beyer von Buchholz, er war 1716 durch Kaiser Karl VI in den Adelsstand erhoben worden. Was hat nun Ritter Beyer von Buchholz mit der Familie zu Brandenstein zu tun? Ganz kurz gesagt: beide Familien waren Besitzer des Hofgutes. Um die Geschichte des Beyer-Schlössles besser zu verstehen, gehe ich etwas näher auf die historischen Daten ein: Im Jahr 1622 verkauften die Freiburger Clarissen, ein Frauenorden der Franziskaner, ihren Wirtschaftshof an den Freiburger Professor der Medizin J. H. Helbling (1582-1633). Für zwei Generationen blieben die Helblings Herren des Hofgutes. 1709 ging er an oben genannten Franz Anton Beyer über, da er mit der Tochter des letzten Helblings verheiratet war. Das oben erwähnte Wappen erklärt sich als Allianzwappen dieser beiden. Nach dem Tode von Franz Anton Beyer kaufte Professor J. Schmidt das Schlössle. Er erwarb sich als Stadtschreiber, Obristenmeister und Statthalter des Freiburger Bürgermeisters große Verdienste. So wurde er in den Adelsstand erhoben, und trug von nun an den Namen von Brandenstein.
Die Brandensteiner waren nicht gerade zimperlich, wenn es um Erhalt und Ausbau ihres Besitzes ging. So ist überliefert, dass sie in einem 20 Jahre dauernden Prozess den Rang eines Freihofes für ihr Hofgut erstritten. Sie hatten somit besondere Rechte beim Weidgang und waren von Steuern und Abgaben befreit. Zu diesem Prozess findet man in den Akten von 1835 eine bemerkenswerte Notiz: „Schande der Regierung, die einen offenbar ungerechten und unverschämten Prozess gegen zwanzig Jahre zugunsten eines höchst frivolen Streiter Brandenstein, der sich so tief herabwürdigte, in Schutz nehmen konnte. Möge jeder ehrliche Mann von so niedrigen Prozesskrämern verschont bleiben.“
B. Hammerich
Beitrag aus Bürgerblättle 204, Dez. 2010 (siehe auch Beitrag zum Beyerschlössle und Wappen)