Ein Storchennest mit Geschichte

Auf dem Turm der St. Thomas Kirche in Betzenhausen gibt es seit langem einen Storchenhorst. Aktuelle bekannt ist ein erste Dokumentation der Storchenbrut im Jahr 1827 im Rahmen der badischen Landesvermessung. Folglich kann man von einer Geschichte über mehr als 200 Jahre ausgehen. Aber das Nest war natürlich nicht immer besetzt. Bekannte historische Daten: Das Nest war 1870, in den Jahren 1911-1913 und weiterhin bis 1951 besetzt. Nach einer Pause über mehrere Jahre gab es noch 1955 und dann 1963 eine letzte Brut.

In den 1960er Jahren brach die Storchenpopulation dann sogar bundesweit zusammen: Ursache war vermutlich die weitreichenden Veränderungen der Landschaft und der damit verbundene Verlust an Lebensraum (z.B. durch Flurbereinigungen und die Entwässerung von Feuchtgebieten). Erst 1980 wurde wieder ein Storch im Stadteil-Magazin von Betzenhausen protokolliert. Und natürlich wollte man die alte Tradition wieder aufleben lassen: also wurde im Jahr danach ein neuer Nistkorb eingerichtet. Initiiert hat es der Deutschen Bund für Vogelschutz, später wurde daraus der heutigen Naturschutzbund Deutschland (Nabu).  Das Nest hat man damals extra bei einem Korb-Flechter aus Schleswig-Holstein anfertigen lassen; die lokale Feuerwehr war hilfreich und sorgte für den Transport nach oben. Das war sogar Thema in der Badischen Zeitung.

Aber erst mal blieben die Gäste aus bzw. unbeeindruckt: es gab einfach zu wenig Störche im ganzen Raum, aber verschiedene Plätze zur Auswahl. Ende der 80er löste man das Problem durch Auswilderung weiterer Jungtiere im Breisgau: mit dabei war auch Tierfilmer Hagen Späth, der später Mitbegründer des Vereins „SOS Weißstorch“ wurde. Dann wurde die Sache auch zum Erfolg: im Jahr 1989 war es ein Brutpaar mit 4 Jungen und danach fanden sich fast durchgängig Störche in Betzenhausen ihr Zuhause. Zwischen 1989 und 2020 wurden laut Statistik in Betzenhausen 59 Jungstörche aufgezogen und haben ihren Weg in den Süden angetreten.

Also ist die Wiederansiedlung am Ende doch gelungen: im Mai 2009 erhielt die Kirche St. Thomas dafür die Nabu-Plakette „Lebensraum Kirchturm“. Stellvertretend entgegen genommen vom Pfarrer der Gemeinde Heilige Familie.

Storchenkamera / Webcam

Schon lange Zeit arbeitet der Bürgerverein von Betzenhausen ehrenamtlich, um das Nest der Weißstörche auf dem Turm der St. Thomas Kirche instandzuhalten. Seit 2011 ist dort eine Kamera/WebCam installiert, so man die Brutsaison der Störche im Web verfolgen kann. Insbesondere seit der Corona-Zeit gehen die Nutzeranfragen in die Höhe und machen Betzenhausen überregional bekannt.

Wer auch mal ausserhalb der Saison auf das Leben der Störche in Betzenhausen schauen will: im Jahr 2021 wurde ein Video aus Mitschnitten WebCam erzeugt um die Entwicklung der damaligen Familien innerhalb einer Brutsaison zu zeigen (Länge ca. 30 Minuten). Das Video ist auf Youtube zu finden. Aber auch auf der WebSeite des Bürgerveins gibt es weiter Infos dazu. Dort gibt es zusätzlich auch noch Impressionen zum Storchennest mit Bildern aus den letzten Jahrzehnten.

Wappentier des NaBu

Seit 1966  ist der Storch der Wappenvogel des Nabu. Und das hat sicher viele Gründe: Wie kaum ein anderer Tier hat dieser Vogel schon immer etwas Ruhiges, Elegantes und Geheimnisvolles verkörpert und so schon lange die Menschen fasziniert hat. Die Nähe zum Menschen zeigt ja auch das Bild des Storchs als Überbringer von Babys. Und gerades dieses Tier – der Weißstorch (Adebar) – stand lange Zeit auf der Liste bedrohter Tierarten.

Inzwischen hat sich der Bestand an Störchen erholt. Dieser Umschwung zu einer postiven Bestandsentwicklung wurde beim Weißstorch wie bei kaum einer andern Vogelart. Ein Vergleich: im Jahr 1934 wurden auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland rund 9.000 Brutpaare gezählt, im Jahr 1988 waren es bei einer Bestandserhebung nur noch 2.949 Brutpaare. Doch dann ging es wieder aufwärts dank intensiver Schutzbemühungen: 1994 waren es schon wieder bundesweit 4.155 Brutpaare und 2017 sogar 6.756 Brutpaare (Quelle: LUBW Karte des Monats vom 29.05.2020).

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